1. Die von Ihnen angemietete Villa kann im Normalfall samstags ab ca. 16.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr bezogen werden. Es ist vorteilhaft, und bei späterem Eintreffen unbedingt erforderlich, den Verwalter zu informieren. Namen und Anschrift, Tel.- und Fax-Nr. erhalten Sie mit den Mietunterlagen rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt. An Ihrem letzten Miettag wird der Verwalter die Schlussabnahme vornehmen sowie die Schlüssel wieder zurücknehmen. Bitte richten Sie Ihre Abreise so ein, dass Sie die Villa bis ca. 10.00 Uhr, spätestens aber vor Mittag verlassen können.
2. Der Mieter ist verpflichtet, alle "normalen" Haushaltspflichten auf sich zu nehmen, wozu gehören, sich aber nicht beschränken auf
die gesetzliche Pflicht zum Recyceln,
Müllentsorgung,
Vermeidung von übermäßigem Verbrauch von Wasser und Elektrizität, das heißt Rücksichtnahme auf die Umwelt im weitesten Sinne
Vermeidung von Verhaltensweisen, die zu öffentlichem Ärgernis und zur Bußahndung durch Behörden führen können, etc ( die in diesem Fall gesondert in Rechnung gestellt werden müssen).
3. Falls Sie Beanstandungen haben, wollen Sie diese bitte unverzüglich dem Verwalter melden.
Nicht unverzüglich gemeldete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.
4. Von den Mietern verursachte Beschädigungen sind von diesen an den Verwalter und den Vermieter zu melden (Tel. nach Deutschland). Diese werden dann wertmäßig erfasst und mit der Kaution verrechnet. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung.
5. Nicht erlaubt sind Haustiere und Rauchen innerhalb des Hauses, Besitz und Verwendung von illegalen Drogen, illegale Spiele, unnötiger Lärm, der zur Belästigung von Nachbarn oder Allgemeinheit führen könnte, Übernachtung von nichtangemeldeten Personen, Ausübung öffentlicher beruflicher Tätigkeiten, Verwendung des Hauses zu illegalen oder gefährlichen Zwecken,u.ä..
6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und keine Verantwortung für mögliche oder erlittene Schäden an Personen oder Sachen. Vielmehr geschieht der Aufenthalt in der Villa auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Es liegt in der Selbstverantwortung des Mieters, alles zu unternehmen , um die Unversehrtheit der eigenen Person und aller anwesenden Personen und Sachen zu garantieren, insbesondere: alle elektrischen Geräte nach Gebrauch auszuschalten und alles zu tun, um eine eventuelle Brandgefahr zu eliminieren, bei eingeschalteter Klimaanlage keine Türen oder Fenster nach außen offen stehen zu lassen, das Haus bei Verlassen zu verschließen, bei Aufenthalt auf allen Glattflächen wie Kacheln, Badezimmereinrichtungen und behandelten Oberflächen, speziell rund um den Pool und insbesondere bei Nässe, für sichere Bewegung und sichere Verhaltensweisen zu sorgen und äußerste Vorsicht walten zu lassen, bei Einstieg oder Sprüngen in den Pool vorsichtig zu sein, tiefere Teile des Pools Schwimmern vorzubehalten und Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten.
"Der Mieter bestätigt und stimmt zu, dass die Verantwortung für die eigene Sicherheit und die von seinen Angehörigen und seinen Gästen in Bezug auf Aufenthalt und Bewegung in Haus, Pool und Grundstück bei ihm selbst liegt, und er bestätigt und stimmt zu, den Vermieter schadlos zu halten gegenüber jeglichem Rechtsanspruch für Schäden an Leib und Sachen, die er oder die ihn begleitenden Personen oder seine Gäste im Wohn-und Grundstücksbereich erleiden könnten."
Für alle Unfälle und Personen- und Sachschäden im gesamten Wohn-, Terrassen-, Pool- und Grundstücksbereich übernehmen wir also naturgemäß keine Haftung und keine Verantwortung.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Aktionen anderer Haus- und Grundbesitzer in der Gegend, da er keine Kontrolle und gesetzliche Handhabe ihnen gegenüber besitzt; auch ist er dementsprechend nicht verantwortlich für irgendwelche Lärmbelästigungen oder Ruhestörungen, die durch die legale Tätigkeit von irgendwelchen Unternehmern (z. B. Rasen- oder Poolservice, Bauunternehmern) entstehen können.
Der Mieter erlaubt den Zugang zu Haus, Pool und Grundstück für das vom Vermieter eingesetzte entsprechende Servicepersonal.
7. Nur angemeldete Personen haben das Recht, die Villa zu bewohnen. Werden in der Villa nicht angemeldete und dort nächtigende Personen angetroffen, hat dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge.
8. Im Fall einer Umbuchung müssen die hieraus entstehenden Kosten mit einer Pauschale von US-Dollar 50,-- berechnet werden.
9. Bei einem eventuellen Reiserücktritt Ihrerseits steht es Ihnen frei, einen Ersatzmieter zu benennen. Der vereinbarte Mietpreis wird fällig, wenn es uns nicht gelingt, die Villa zum angemieteten Zeitraum vollständig anderweitig zu vermieten.
In einem solchen Fall berechnen wir dann anfänglich Ihre Anzahlung zur Deckung unserer Mehrkosten und Aufwendungen, der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen (sollte gleichzeitig mit der Buchung erfolgen).
10. Sollten wir aus übergeordneten Gründen (z. B. Sturm) gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regressanspruch.
11. Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich. Es gilt ausdrücklich das Mietrecht als vereinbart. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung findet.
12. Für sämtliche Zahlungen ist eine Begleichung in US-$ bzw. durch einen auf eine US-Bank gezogenen US$-Scheck oder Barzahlung in US$ vorgesehen.
13. Alle Verbrauchsmaterialien (bspw. Küchenrollen, Toilettenpapier, Wasch- und Spülmittel etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
14. Internet: Für sämtliche Downloads, Seitenaufrufe etc. ist allein der Mieter verantwortlich und ggf. haftbar. Es gilt das US-floridianische Recht, wonach auch zum Beispiel illegale Seitenaufrufe etc. strafbar sind. Schäden, die am Computer des Mieters durch die Nutzung des Internets (bspw. durch Viren) auftreten, sind nicht vom Vermieter zu verantworten. Die Weitergabe des Gebrauchrechts des Internets oder der Zugangsdaten an Personen, die nicht im Mietvertrag aufgelistet sind, ist untersagt.
15. Telefon / Internet / Fernsehen: Jegliche Vertragsänderung an den durch den Vermieter abgeschlossenen Verträgen ist durch den Mieter oder jede andere Person untersagt. Jegliche Kosten daraus hätte der Mieter zu tragen.
16. Für eventuelle Streitigkeiten ist als Gerichtsstand Cape Coral / Ft. Myers vereinbart.
17. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrags erkennt der Mieter die Mietbedingungen an.
18. Sollte eine dieser Mietbedingungen kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden, so ist / sind sie durch sinnentsprechende zu ersetzen bzw. werden die übrigen dadurch nicht berührt.